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   OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 6 U 168/18   

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https://dejure.org/2020,40639
OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 6 U 168/18 (https://dejure.org/2020,40639)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.09.2020 - 6 U 168/18 (https://dejure.org/2020,40639)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. September 2020 - 6 U 168/18 (https://dejure.org/2020,40639)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz aus anwaltlicher Berufshaftung wegen fehlerhafter Rechtsberatung und Mandatsführung; Fehlende Schadensursächlichkeit einer Pflichtverletzung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • OLG Karlsruhe, 18.01.2013 - 12 U 117/12

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Zusammenfassung mehrerer selbständiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 6 U 168/18
    Der Beklagte legte im Auftrag der Klägerin Berufung zum Brandenburgischen Oberlandesgericht (12 U 117/12) ein.

    5) festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den Rentenschaden zu ersetzen, der ihr aus der Mandatsbearbeitung des Beklagten zu dessen Aktenzeichen (1...)/12, (2...)/11 und (3...)/10 im Zusammenhang mit dem Schadensersatzverfahren gegen die Rechtsanwälte H... S... und T... J... in den Verfahren des Landgerichts Cottbus (4 O 95/11 und 4 O 75/11) sowie vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (12 U 117/12) entstanden ist und zukünftig noch entsteht;.

    Diese Pflicht hat der Beklagte verletzt, indem er die einzelnen gegen Rechtsanwälte S... und J... gerichteten Ansprüche in dem unmittelbar vor Ablauf der Verjährungsfrist gestellten Mahnbescheidantrag nicht aufgeschlüsselt und damit den nach ständiger Rechtsprechung insoweit gestellten Anforderungen, wie sie in dem Hinweisschreiben des Berufungsgerichts vom 06.08.2012 (12 U 117/12) ausgeführt sind, nicht genügt hat.

    Schließlich steht der Klägerin auch kein Anspruch zu auf Feststellung, dass der Beklagte verpflichtet ist, den Rentenschaden der ihr aus der Mandatsbearbeitung des Beklagten zu dessen Aktenzeichen (1...)/12, (2...)/11 und (3...)/10 im Zusammenhang mit dem Schadenersatzverfahren gegen die Rechtsanwälte H... S... und T... J... in den Verfahren des Landgerichts Cottbus (4 O 95/11 und 4 O 75/11) sowie vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (12 U 117/12) entstanden ist und zukünftig noch entsteht zu ersetzen (Berufungsantrag zu 5).

  • BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 6 U 168/18
    Das ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer zwischen zwei Krankheiten tatsächlich gearbeitet hat oder jedenfalls arbeitsfähig war, sei es auch nur für wenige außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden (BAG, Urteil vom 11.12.2019 - 5 AZR 505/18 Rn 13; Urteil vom 13.07.2005 - 5 AZR 389/04; jew. zit. nach juris).

    Insoweit kann er sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stützen, die Beginn und Ende einer auf einer bestimmten Krankheit beruhenden Arbeitsunfähigkeit belegen (BAG Urt. v. 11.12.2019 - 5 AZR 505/18 Rn 19; zit. nach juris).

    Da der Arbeitgeber in aller Regel kaum in der Lage ist, belastbare Indiztatsachen für das Vorliegen eines einheitlichen Verhinderungsfalls vorzutragen, werden ihm Darlegungs- und Beweislasterleichterungen zugebilligt (BAG, Urt. v. 11.12.2019 - 5 AZR 505/18 Rn 20; zit. nach juris).

  • EuGH, 13.06.2018 - C-530/16

    Kommission / Polen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 6 U 168/18
    Entgegen der Ansicht der Klägerin stellt die Rücknahme der Berufung durch Rechtsanwalt J... betreffend diesen Teilanspruch auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH vom 20.02.2009 (Sch..., C-530/16) keine Pflichtverletzung dar.

    Die einen Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen ausschließende Rechtsauffassung des EuGH in seiner Entscheidung vom 20.02.2009 (Sch..., C-530/16), der das Bundesarbeitsgericht zunächst gefolgt war (Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07) ist nämlich in der Folge wiederum abgeändert worden durch Entscheidung des EuGH vom 22.11.2011 (C-214/19 - KHS), in der er zur Vermeidung der Gefahr einer endlosen Ansammlung von Urlaubsabgeltungsansprüchen bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers das Verfallen gesetzlicher Urlaubsansprüche 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres als aufgrund unionskonformer Auslegung als vertretbar erachtet hat.

  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 206/14

    Rechtsanwaltshaftung wegen verspäteter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 6 U 168/18
    Macht der Anspruchsteller, wie vorliegend die Klägerin, geltend, ein gerichtliches Verfahren sei durch den in Anspruch genommenen vormaligen Prozessbevollmächtigten nicht oder fehlerhaft geführt worden, hat er darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass er den mit der Ausgangsklage geltend gemachten Anspruch ohne die anwaltliche Pflichtverletzung hätte durchsetzen können (BGHZ 126, 217; Urteil vom 24.09.2015 - IX ZR 206/14; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.12.2018 - 7 U 66/17 Rn 6; Senat, Urteil vom 17.03.2020 - 6 U 46/18; jew. zit. nach juris).

    Es ist dann Aufgabe des Gerichtes des Regressprozesses zu prüfen, wie jenes Verfahren richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre (BGHZ 163, 223; Urteil vom 24.09.2015 - IX ZR 206/14; jew. zit. nach juris), wobei dabei die Beweislastverteilung gilt, die auch in den vorangegangenen Verfahren zur Anwendung gekommen ist, d.h. der Beklagte des Anwaltsprozesses tritt in die Rolle der Beklagten des Grundprozesses ein (BGH, Urteil vom 23.11.2006 - IX ZR 21/03 Rn 37f.; vom 06.05.2004 - IX ZR 221/00 Rn 8; jew. zit. nach juris).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 6 U 168/18
    Die einen Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen ausschließende Rechtsauffassung des EuGH in seiner Entscheidung vom 20.02.2009 (Sch..., C-530/16), der das Bundesarbeitsgericht zunächst gefolgt war (Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07) ist nämlich in der Folge wiederum abgeändert worden durch Entscheidung des EuGH vom 22.11.2011 (C-214/19 - KHS), in der er zur Vermeidung der Gefahr einer endlosen Ansammlung von Urlaubsabgeltungsansprüchen bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers das Verfallen gesetzlicher Urlaubsansprüche 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres als aufgrund unionskonformer Auslegung als vertretbar erachtet hat.
  • BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 623/10

    Verfall des Urlaubs - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit - Ruhen des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 6 U 168/18
    Auch dieser Rechtsprechung hat sich das BAG angeschlossen (Urteil vom 18.09.2012 - 9 AZR 623/10).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07

    Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Prüfung von Verjährungsfristen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 6 U 168/18
    Denn einzelne Versäumnisse, die einem Rechtsanwalt im Zuge der Bearbeitung eines Mandats unterlaufen, begründen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jeweils einen eigenen Streitgegenstand (BGH, Urteil vom 21.03.2000 - IX ZR 183/98 Rn 14, 18; vom 13.03.2008 - IX ZR 136/07 Rn 24; jew. zit. nach juris) und verjähren damit unabhängig voneinander.
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 6 U 168/18
    Zwar ist für die Beurteilung, ob dem Mandanten ein Schaden entstanden ist, auf die Rechtslage zum Zeitpunkt des Ausgangsverfahrens abzustellen (BGH, Urteil vom 28.09.2000 - IX ZR 6/99; zit. nach juris).
  • BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80

    Lohnfortzahlungsanspruch - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 6 U 168/18
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der nannten Entscheidung setzt diejenige der vorherigen Entscheidungen vom 13.07.2005 - 5 AZR 289/04 und vom 02.12.1981 - 5 AZR 89/80 fort und stellt eine Änderung der Rechtsprechung nicht dar.
  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96

    Erlaßvertrag - Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 6 U 168/18
    Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers war ein Urlaubsabgeltungsanspruch deshalb nur dann begründet, wenn der Arbeitnehmer bei Fortdauer des Arbeitsverhältnisses jedenfalls für die Dauer seines Urlaubs seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung hätte erbringen können, und zwar innerhalb der Frist, bis zu der der Urlaubsanspruch endgültig entfiel (BAG, Urteil vom 20.01.1998 - 9 AZR 812/96 Rn 36; Urteil vom 08.02.1994 - 9 AZR 332/92; zit. nach juris).
  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 183/98

    Verjährungsbeginn bei Haftung eines Steuerberaters

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 773/97

    Krankheitsbedingte Kündigung bei befristeter Rente gemäß § 59 BAT

  • BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95

    Abgeltung des Zusatzurlaubs für eine nach Ende des Arbeitsverhältnisses

  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 17/92

    Arbeitsunfähigkeit - Wiedereintritt - Krankenversicherung

  • BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb

  • BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 8/92

    Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • EuGH, 03.09.2020 - C-214/19

    achtung !/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 -

  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80

    Urlaubsabgeltungsanspruch

  • BAG, 26.07.1990 - 8 AZR 428/89

    Urlaub: Tarifliche Ausschlußfristen, Urlaubstarifvertrag für die Arbeitnehmer der

  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 389/04

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten

  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03

    "Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines

  • OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 7 U 66/17

    Rechtsanwaltshaftung: Abschluss eines Prozessvergleichs ohne Widerrufsvorbehalt

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